Heute wurden neue Regeln veröffentlicht, die ab dem 29. März in NRW gültig sind, aber neben weiteren allgemeinen Lockerungsmöglichkeiten und der Notbremse keine Veränderungen für unseren Sport bringen.
Denn der Lockdown wird insgesamt bis zum 18. April verlängert. Für uns bleibt eine sportliche Aktivität in der Sporthalle auch weiterhin untersagt. Der genaue Wortlaut ist in §9 der vom Land verabschiedeten Coronaschutzverordnung nachzulesen.
Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, werden die wie gehabt, auch hier wieder zeitnah bekannt gegeben.